Einfeld-, Zweifeld- oder Vereinshalle nach DIN 18032: Ihre Anfrage geht direkt an den Fachbetrieb, der Sporthallen in Ihrem Bundesland baut.
Beschreiben Sie kurz Ihre Sporthalle - Ihre Anfrage geht direkt an den Fachpartner für Ihr Bundesland. Sie erhalten eine unverbindliche erste Einschätzung mit Preisrahmen und möglichem Termin. Der Fachpartner meldet sich dafür telefonisch bei Ihnen.
Bei Sporthallen ist die Hülle der einfachere Teil. Was den Bau prägt, ist die DIN 18032: Sie regelt Planung und Maße, den Sportboden und die Ballwurfsicherheit von Wänden, Decken und Leuchten. Dazu kommen Nebenräume, die schnell ein Viertel der Fläche ausmachen - Umkleiden, Duschen, Geräteraum, Barrierefreiheit. Und sobald nennenswert Zuschauer vorgesehen sind, wird aus der Halle eine Versammlungsstätte mit eigenem Regelwerk. Wer früh festlegt, welche Sportarten wettkampfmäßig stattfinden sollen, spart sich die teuerste Änderung: die nachträgliche.
Flächenelastisch, punktelastisch oder kombiniert - der Bodentyp entscheidet über Gelenkschonung und Ballverhalten und wird aus den geplanten Sportarten abgeleitet. Der Boden ist ein eigenes Gewerk mit eigenem Preis und gehört ausdrücklich in die Anfrage.
Wände sind bis rund 2 m Höhe prallsicher auszuführen, Leuchten, Decken und Fenster müssen ballwurfsicher sein. Diese Anforderungen betreffen nahezu jedes Bauteil im Innenraum und lassen sich nachträglich nur mit großem Aufwand erfüllen.
Umkleiden, Duschen, Sanitär, Geräteraum und barrierefreie Erschließung gehören zum Raumprogramm. Ab einer relevanten Zuschauerzahl gilt die Halle als Versammlungsstätte - mit Brandschutzkonzept, Flucht- und Rettungswegen und entsprechender Haustechnik.
Eine belastbare Quadratmeterpauschale gibt es hier nicht. Die Hülle entspricht einer gedämmten Warmhalle, aber Sportboden, Prallschutz, ballwurfsichere Technik und der Nebenraumtrakt machen den größeren Teil der Investition aus und liegen deutlich über dem Niveau einer gewerblichen Halle. Eine einfache Vereinshalle ohne Wettkampfanspruch und eine Schulsporthalle im Vollausbau nach DIN trennen leicht Welten - deshalb kommt die Einschätzung erst, wenn Sportarten, Zuschauerzahl und Raumprogramm feststehen.
Richtwerte für eine erste Einordnung - keine Angebotspreise. Verbindlich ist allein das Angebot des Fachbetriebs für Ihr konkretes Projekt.

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Die Einfeldhalle mit einem Spielfeld von 15 × 27 m ist der verbreitete Standard für Schule und Verein. Für Handball im Wettkampf wird ein Spielfeld von 20 × 40 m benötigt, was mit Sicherheitsabständen auf die Größe einer Dreifeldhalle führt. Welche Sportarten wettkampfmäßig stattfinden sollen, bestimmt damit unmittelbar die Hallengröße.
Für Schul- und Wettkampfsport praktisch ja - die DIN 18032-2 ist der anerkannte Maßstab für Sportböden und wird von Schulträgern und Verbänden vorausgesetzt. Bei einer reinen Trainings- oder Vereinshalle ohne Wettkampfbetrieb ist eine einfachere Ausführung möglich; das sollte aber bewusst entschieden und nicht stillschweigend eingespart werden.
Ab einer bestimmten Personenzahl gilt die Halle als Versammlungsstätte. Damit kommen Brandschutzkonzept, Flucht- und Rettungswege, Entrauchung und Anforderungen an die Haustechnik hinzu - ein spürbarer Kosten- und Zeitfaktor. Die Schwelle ergibt sich aus der Versammlungsstättenverordnung des jeweiligen Bundeslands und sollte zu Beginn geklärt werden.
Im Kern nicht, aber das Verfahren ist ein anderes: Öffentliche Auftraggeber vergeben nach Vergaberecht, meist über eine Ausschreibung nach VOB. Der Fachbetrieb kann Sie im Vorfeld zu Raumprogramm, Kostenrahmen und Bauweise beraten - die Vergabe selbst folgt danach Ihren eigenen Regeln.
Die Traufhöhe ist die Höhe an der Dachkante, wo Wand und Dach zusammentreffen; die Firsthöhe ist der höchste Punkt am Dachfirst. Für die nutzbare lichte Höhe im Inneren – etwa für Regale, Krane oder einfahrende Fahrzeuge – ist die Traufhöhe maßgeblich, nicht die Firsthöhe.
Fundamente und Bodenplatte werden frostfrei gegründet, damit gefrierender Boden die Gründung nicht anhebt. In Deutschland gelten dafür in der Regel rund 80 cm Tiefe; der genaue Wert ergibt sich aus dem Bodengutachten und der örtlichen Frosteinwirkung.
Wie groß ein Brandabschnitt ohne trennende Brandwand sein darf, richtet sich nach der Muster-Industriebaurichtlinie und hängt von Geschossigkeit, Feuerwiderstand und Brandbekämpfung ab. Ohne besondere Maßnahmen liegt die zulässige Fläche im eingeschossigen Fall häufig im Bereich von rund 1.800 bis 3.000 m², mit automatischer Löschanlage (Sprinkler) deutlich höher. Verbindlich ist der Brandschutznachweis.
Ab bestimmten Größen und Nutzungen verlangt der Brandschutz Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Sie führen im Brandfall Rauch ab und halten Flucht- und Angriffswege frei. Ob, wo und in welchem Umfang RWA nötig sind, legt der Brandschutznachweis für Ihr konkretes Vorhaben fest.
EN 1090 ist die europäische Norm für die Ausführung tragender Stahlbauteile. Je nach Beanspruchung wird eine Ausführungsklasse von EXC1 bis EXC4 gefordert – für gewerbliche Hallen üblicherweise EXC2, bei höheren Anforderungen EXC3. Der ausführende Betrieb muss für die jeweilige Klasse zertifiziert sein und seine Bauteile entsprechend CE-kennzeichnen.
Ja. Eine PV-Anlage auf dem Hallendach ist baurechtlich meist verfahrensfrei, muss aber statisch berücksichtigt werden: Das zusätzliche Gewicht der Module und einer möglichen Aufständerung gehört in die Bemessung des Dachtragwerks. Am wirtschaftlichsten ist es, die Anlage schon beim Neubau einzuplanen.
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