Werkstatt, Lager und Büro unter einem Dach: Ihre Anfrage geht direkt an den Fachbetrieb, der Gewerbehallen in Ihrem Bundesland baut.
Beschreiben Sie kurz Ihre Gewerbehalle - Ihre Anfrage geht direkt an den Fachpartner für Ihr Bundesland. Sie erhalten eine unverbindliche erste Einschätzung mit Preisrahmen und möglichem Termin. Der Fachpartner meldet sich dafür telefonisch bei Ihnen.
Die Gewerbehalle ist der Allrounder unter den Hallentypen - und genau deshalb die anspruchsvollste Planungsaufgabe. Meist sollen mehrere Nutzungen unter ein Dach: Werkstatt, Lagerfläche, Ausstellung und ein Büro mit Sozialräumen. Jede dieser Zonen hat eigene Anforderungen an Dämmung, Beheizung, Belichtung und Fluchtwege. Die wirtschaftliche Lösung besteht selten darin, alles gleich auszubauen, sondern darin, die Halle sinnvoll in beheizte und unbeheizte Bereiche zu teilen.
Werkstatt und Büro werden beheizt, das Lager bleibt kalt - eine saubere thermische Trennung senkt Bau- und Betriebskosten spürbar. Die Zonen werden vor dem Grundriss festgelegt, weil sie über Dämmung, Heizung und Brandabschnitte entscheiden.
Kundenverkehr, Anlieferung und Mitarbeiterparkplätze sollten sich nicht kreuzen. Die Stellplatzpflicht ergibt sich aus der Landesbauordnung und der kommunalen Satzung - sie ist regelmäßig ein Thema im Bauantrag.
Umkleiden, Sanitär, Pausenraum und Büro sind bei gewerblicher Nutzung Pflicht und unterliegen der Arbeitsstättenverordnung. Ob eingestellt oder angebaut, ein- oder zweigeschossig - das entscheidet sich an Grundstückszuschnitt und Nutzungsmix.
Als Richtwert liegt eine Gewerbehalle je nach Ausbaugrad bei etwa 450-800 € pro m². Die Spanne ist so breit, weil der Nutzungsmix den Preis bestimmt: Eine überwiegend kalte Halle mit kleinem beheiztem Bürowürfel liegt am unteren Ende, eine durchgehend gedämmte Halle mit zweigeschossigem Bürotrakt am oberen.
Richtwerte für eine erste Einordnung - keine Angebotspreise. Verbindlich ist allein das Angebot des Fachbetriebs für Ihr konkretes Projekt.

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Vor allem der Nutzungsmix. Eine Produktionshalle ist um einen Fertigungsprozess herum geplant und meist vollständig gedämmt. Eine Gewerbehalle vereint mehrere Nutzungen - Werkstatt, Lager, Ausstellung, Büro - und wird deshalb häufig in beheizte und unbeheizte Zonen aufgeteilt.
Ja, das ist der Regelfall. Der Bürotrakt wird entweder in die Halle eingestellt oder seitlich angebaut, oft zweigeschossig, um Grundfläche zu sparen. Beides läuft über einen gemeinsamen Bauantrag; Brandschutz und Fluchtwege werden für beide Bereiche zusammen nachgewiesen.
Ja. Gewerbehallen sind genehmigungspflichtige Bauvorhaben nach der jeweiligen Landesbauordnung. Zum Bauantrag gehören Statik, Brandschutznachweis, Lageplan und der Nachweis der Stellplätze - diese Unterlagen erstellt der Fachbetrieb im Rahmen der Planung.
Wenn eine spätere Vermietung denkbar ist, sollte das von Anfang an mitgeplant werden: getrennte Zähler, eigene Zugänge, Brandabschnitte und ausreichend Toröffnungen an der richtigen Stelle. Nachträglich ist das ein Umbau mit erneutem Genehmigungsverfahren.
Die Traufhöhe ist die Höhe an der Dachkante, wo Wand und Dach zusammentreffen; die Firsthöhe ist der höchste Punkt am Dachfirst. Für die nutzbare lichte Höhe im Inneren – etwa für Regale, Krane oder einfahrende Fahrzeuge – ist die Traufhöhe maßgeblich, nicht die Firsthöhe.
Fundamente und Bodenplatte werden frostfrei gegründet, damit gefrierender Boden die Gründung nicht anhebt. In Deutschland gelten dafür in der Regel rund 80 cm Tiefe; der genaue Wert ergibt sich aus dem Bodengutachten und der örtlichen Frosteinwirkung.
Wie groß ein Brandabschnitt ohne trennende Brandwand sein darf, richtet sich nach der Muster-Industriebaurichtlinie und hängt von Geschossigkeit, Feuerwiderstand und Brandbekämpfung ab. Ohne besondere Maßnahmen liegt die zulässige Fläche im eingeschossigen Fall häufig im Bereich von rund 1.800 bis 3.000 m², mit automatischer Löschanlage (Sprinkler) deutlich höher. Verbindlich ist der Brandschutznachweis.
Ab bestimmten Größen und Nutzungen verlangt der Brandschutz Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Sie führen im Brandfall Rauch ab und halten Flucht- und Angriffswege frei. Ob, wo und in welchem Umfang RWA nötig sind, legt der Brandschutznachweis für Ihr konkretes Vorhaben fest.
EN 1090 ist die europäische Norm für die Ausführung tragender Stahlbauteile. Je nach Beanspruchung wird eine Ausführungsklasse von EXC1 bis EXC4 gefordert – für gewerbliche Hallen üblicherweise EXC2, bei höheren Anforderungen EXC3. Der ausführende Betrieb muss für die jeweilige Klasse zertifiziert sein und seine Bauteile entsprechend CE-kennzeichnen.
Ja. Eine PV-Anlage auf dem Hallendach ist baurechtlich meist verfahrensfrei, muss aber statisch berücksichtigt werden: Das zusätzliche Gewicht der Module und einer möglichen Aufständerung gehört in die Bemessung des Dachtragwerks. Am wirtschaftlichsten ist es, die Anlage schon beim Neubau einzuplanen.
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