Leichtbauhalle, Salzlager, Hangar oder eine Konstruktion, die in kein Raster passt: Ihre Anfrage geht direkt an den Fachbetrieb, der solche Projekte in Ihrem Bundesland umsetzt.
Beschreiben Sie kurz Ihre Sonderhalle - Ihre Anfrage geht direkt an den Fachpartner für Ihr Bundesland. Sie erhalten eine unverbindliche erste Einschätzung mit Preisrahmen und möglichem Termin. Der Fachpartner meldet sich dafür telefonisch bei Ihnen.
Sonderhalle heißt: Die Anforderung kommt nicht aus dem Katalog. Das kann eine besondere Nutzung sein - Salzlager, Eishalle, Feuerwehrgerätehaus, Hangar -, eine ungewöhnliche Geometrie, ein Standort mit erhöhter Schnee- und Windlast oder eine bewusst andere Bauart wie die Leichtbauhalle. Solche Projekte werden nicht über eine Quadratmeterzahl kalkuliert, sondern über die Anforderung dahinter. Je genauer Sie Nutzung, Umgebungsbedingungen und Zeitrahmen beschreiben, desto belastbarer ist die erste Einschätzung. Für Kühlhallen, Reithallen, Sporthallen und landwirtschaftliche Hallen gibt es auf Hallenbau.de eigene Seiten - dort steht mehr im Detail.
Eine Leichtbauhalle mit Stahlrahmen und Planenhülle steht in Wochen statt Monaten und kostet einen Bruchteil einer Stahlhalle - dafür ist sie ungedämmt, weniger dauerhaft und je nach Ausführung nur befristet genehmigungsfähig. Welche Bauart passt, entscheidet sich an Nutzungsdauer und Anforderung, nicht am Preis allein.
Salz, Dünger und Feuchte greifen eine Stahlkonstruktion unterschiedlich an - Verzinkung, Beschichtungssystem und Lüftung werden auf das gelagerte Medium ausgelegt. Der falsche Korrosionsschutz zeigt sich erst nach Jahren - und dann teuer.
Große Spannweiten, Schnee- und Windlastzonen oder Böden mit geringer Tragfähigkeit führen zu einer eigenen statischen Betrachtung. Sondernutzungen ziehen zusätzliche Nachweise nach sich - Brandschutzkonzept, Immissionsschutz, teils Wasserrecht. Der Fachbetrieb klärt früh, welche Behörden beteiligt sind.
Für Sonderhallen gibt es bewusst keinen belastbaren Quadratmeterpreis - die Anforderung bestimmt den Preis, nicht die Fläche. Zur groben Einordnung: Eine Leichtbauhalle liegt deutlich unter den Richtwerten einer Stahlhalle, ein Feuerwehrgerätehaus mit Sozial- und Technikräumen oder eine Eishalle mit eigener Anlagentechnik um ein Vielfaches darüber. Sinnvoll ist deshalb der umgekehrte Weg: Nutzung, Standort und Rahmenbedingungen beschreiben - die Einschätzung kommt vom Fachbetrieb, der diese Bauart tatsächlich baut.
Richtwerte für eine erste Einordnung - keine Angebotspreise. Verbindlich ist allein das Angebot des Fachbetriebs für Ihr konkretes Projekt.

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Alles, was sich nicht als Lager-, Produktions- oder Gewerbehalle abbilden lässt und auch keine der Sonderformen mit eigener Seite ist: Leichtbau- und Zelthallen, Salz- und Düngerlager, Eishallen, Feuerwehrgerätehäuser, Hangars sowie Hallen mit ungewöhnlicher Geometrie oder erhöhten Schnee-, Wind- und Bodenanforderungen. Für Kühlhallen, Reithallen, Sporthallen und landwirtschaftliche Hallen gibt es eigene Seiten.
Deutlich weniger. Eine Leichtbauhalle aus Stahlrahmen mit Planen- oder Trapezblechhülle liegt als grober Richtwert bei einem Drittel bis der Hälfte einer vergleichbaren unbeheizten Stahlhalle. Der Unterschied liegt in Dauerhaftigkeit, Dämmung und Wiederverkaufswert - für eine Nutzung über Jahrzehnte ist die Stahlhalle in der Regel die wirtschaftlichere Entscheidung.
In aller Regel ja. Auch fliegende oder temporäre Bauten sind genehmigungs- beziehungsweise anzeigepflichtig; je nach Landesbauordnung, Standzeit und Größe unterscheiden sich die Verfahren erheblich. Was in Ihrem Bundesland gilt, klärt der Fachbetrieb vor der Bestellung - nicht danach.
Häufig ja. Sonderbauten durchlaufen je nach Nutzung ein erweitertes Verfahren mit zusätzlichen Nachweisen - etwa einem Brandschutzkonzept oder immissionsschutzrechtlichen Auflagen. Der Fachbetrieb klärt zu Beginn, welche Behörden beteiligt sind, damit der Zeitplan realistisch bleibt.
Die Traufhöhe ist die Höhe an der Dachkante, wo Wand und Dach zusammentreffen; die Firsthöhe ist der höchste Punkt am Dachfirst. Für die nutzbare lichte Höhe im Inneren – etwa für Regale, Krane oder einfahrende Fahrzeuge – ist die Traufhöhe maßgeblich, nicht die Firsthöhe.
Fundamente und Bodenplatte werden frostfrei gegründet, damit gefrierender Boden die Gründung nicht anhebt. In Deutschland gelten dafür in der Regel rund 80 cm Tiefe; der genaue Wert ergibt sich aus dem Bodengutachten und der örtlichen Frosteinwirkung.
Wie groß ein Brandabschnitt ohne trennende Brandwand sein darf, richtet sich nach der Muster-Industriebaurichtlinie und hängt von Geschossigkeit, Feuerwiderstand und Brandbekämpfung ab. Ohne besondere Maßnahmen liegt die zulässige Fläche im eingeschossigen Fall häufig im Bereich von rund 1.800 bis 3.000 m², mit automatischer Löschanlage (Sprinkler) deutlich höher. Verbindlich ist der Brandschutznachweis.
Ab bestimmten Größen und Nutzungen verlangt der Brandschutz Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Sie führen im Brandfall Rauch ab und halten Flucht- und Angriffswege frei. Ob, wo und in welchem Umfang RWA nötig sind, legt der Brandschutznachweis für Ihr konkretes Vorhaben fest.
EN 1090 ist die europäische Norm für die Ausführung tragender Stahlbauteile. Je nach Beanspruchung wird eine Ausführungsklasse von EXC1 bis EXC4 gefordert – für gewerbliche Hallen üblicherweise EXC2, bei höheren Anforderungen EXC3. Der ausführende Betrieb muss für die jeweilige Klasse zertifiziert sein und seine Bauteile entsprechend CE-kennzeichnen.
Ja. Eine PV-Anlage auf dem Hallendach ist baurechtlich meist verfahrensfrei, muss aber statisch berücksichtigt werden: Das zusätzliche Gewicht der Module und einer möglichen Aufständerung gehört in die Bemessung des Dachtragwerks. Am wirtschaftlichsten ist es, die Anlage schon beim Neubau einzuplanen.
Auf Hallenbau.de wird jedes Bundesland exklusiv an einen einzigen Fachbetrieb vergeben – ohne Weiterverkauf von Anfragen und ohne Wettbewerb um denselben Auftrag. Als Gebietspartner erhalten Sie alle Bauherren-Anfragen aus Ihrer Region zu festen Konditionen.
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