20 × 40 m, 20 × 60 m oder ein eigenes Maß: Ihre Anfrage geht direkt an den Fachbetrieb, der Reithallen in Ihrem Bundesland baut.
Beschreiben Sie kurz Ihre Reithalle - Ihre Anfrage geht direkt an den Fachpartner für Ihr Bundesland. Sie erhalten eine unverbindliche erste Einschätzung mit Preisrahmen und möglichem Termin. Der Fachpartner meldet sich dafür telefonisch bei Ihnen.
Eine Reithalle ist konstruktiv unspektakulär und planerisch anspruchsvoll. Die Maße sind weitgehend gesetzt: 20 × 40 m entspricht dem Dressurviereck, 20 × 60 m dem großen Viereck - dazu kommt der Umlauf hinter der Bande, sodass das Bauwerk außen entsprechend größer wird. Die Spannweite muss stützenfrei sein, daran führt kein Weg vorbei. Der eigentliche Streitpunkt ist ein anderer: Der Reitboden ist ein eigener Kostenblock, wird bei Angeboten regelmäßig nicht mitgerechnet und entscheidet später über Gesundheit der Pferde und Zufriedenheit der Reiter mehr als jedes andere Bauteil.
Der Boden ist kein Zubehör, sondern ein eigenes Gewerk: Planum, Drainage, Tragschicht, Trennvlies und Tretschicht müssen aufeinander abgestimmt sein. Ein zu weicher Boden belastet Sehnen, ein zu fester die Gelenke. Klären Sie früh, ob der Boden im Angebot enthalten ist - sonst vergleichen Sie Äpfel mit Birnen.
Die Bande läuft umlaufend, ist nach innen geneigt und schützt Reiterbein und Konstruktion. Die lichte Höhe muss auch beim Springen ausreichen; Beleuchtung, Lichtplatten und Unterzüge dürfen nicht in den Sprungraum ragen. Tore werden so gesetzt, dass Pferde nicht ins Gegenlicht laufen.
Lichtbänder im Dach und in der Traufe bringen blendfreies Tageslicht; direkte Sonne auf dem Hufschlag irritiert Pferde. Gegen Staub hilft Bewässerung oder eine staubarme Tretschicht - Lüftung, Bewässerung und Bodenaufbau gehören deshalb zusammen geplant.
Für die Halle selbst - Konstruktion, Dach, Bande, ohne Boden - liegt der Richtwert im Bereich einer einfachen, offenen bis halboffenen Halle und damit unter dem einer geschlossenen Gewerbehalle. Der Reitboden kommt als eigener Posten dazu und macht je nach Aufbau einen erheblichen Anteil der Gesamtsumme aus. Vergleichen Sie Angebote deshalb nur, wenn in beiden derselbe Bodenaufbau steckt.
Richtwerte für eine erste Einordnung - keine Angebotspreise. Verbindlich ist allein das Angebot des Fachbetriebs für Ihr konkretes Projekt.

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Als Innenmaß haben sich 20 × 40 m für das Dressurviereck und 20 × 60 m für das große Viereck durchgesetzt. Dazu kommt der Umlauf hinter der Bande, sodass die Halle außen entsprechend größer wird. Kleinere Hallen sind möglich, schränken aber Ausbildung und spätere Nutzung dauerhaft ein.
Oft nicht - und das ist die häufigste Ursache für Angebote, die scheinbar weit auseinanderliegen. Fragen Sie explizit nach: Planum, Drainage, Tragschicht, Trennvlies und Tretschicht sind fünf Positionen, die jede für sich ein Angebot verändern. Nennen Sie in der Anfrage, ob Sie den Boden mit angeboten haben möchten.
Das hängt am Standort und an der Nutzung. Innerhalb eines Bebauungsplans richtet sich alles nach dessen Festsetzungen. Im Außenbereich ist eine Reithalle nur privilegiert, wenn sie einem landwirtschaftlichen Betrieb dient - reine Freizeitpferdehaltung und Pensionsbetriebe gelten in der Regel nicht als privilegiert. Diese Frage sollte geklärt sein, bevor Sie planen lassen.
Ja, und meist ist genau das gewünscht - kurze Wege, kein Umsatteln im Regen. Zu klären sind Brandabschnitt zwischen Stall und Halle, Fluchtwege sowie die Frage, ob die vorhandene Konstruktion Lasten aus dem Anbau aufnehmen kann. Das prüft der Fachbetrieb vor Ort.
Die Traufhöhe ist die Höhe an der Dachkante, wo Wand und Dach zusammentreffen; die Firsthöhe ist der höchste Punkt am Dachfirst. Für die nutzbare lichte Höhe im Inneren – etwa für Regale, Krane oder einfahrende Fahrzeuge – ist die Traufhöhe maßgeblich, nicht die Firsthöhe.
Fundamente und Bodenplatte werden frostfrei gegründet, damit gefrierender Boden die Gründung nicht anhebt. In Deutschland gelten dafür in der Regel rund 80 cm Tiefe; der genaue Wert ergibt sich aus dem Bodengutachten und der örtlichen Frosteinwirkung.
Wie groß ein Brandabschnitt ohne trennende Brandwand sein darf, richtet sich nach der Muster-Industriebaurichtlinie und hängt von Geschossigkeit, Feuerwiderstand und Brandbekämpfung ab. Ohne besondere Maßnahmen liegt die zulässige Fläche im eingeschossigen Fall häufig im Bereich von rund 1.800 bis 3.000 m², mit automatischer Löschanlage (Sprinkler) deutlich höher. Verbindlich ist der Brandschutznachweis.
Ab bestimmten Größen und Nutzungen verlangt der Brandschutz Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Sie führen im Brandfall Rauch ab und halten Flucht- und Angriffswege frei. Ob, wo und in welchem Umfang RWA nötig sind, legt der Brandschutznachweis für Ihr konkretes Vorhaben fest.
EN 1090 ist die europäische Norm für die Ausführung tragender Stahlbauteile. Je nach Beanspruchung wird eine Ausführungsklasse von EXC1 bis EXC4 gefordert – für gewerbliche Hallen üblicherweise EXC2, bei höheren Anforderungen EXC3. Der ausführende Betrieb muss für die jeweilige Klasse zertifiziert sein und seine Bauteile entsprechend CE-kennzeichnen.
Ja. Eine PV-Anlage auf dem Hallendach ist baurechtlich meist verfahrensfrei, muss aber statisch berücksichtigt werden: Das zusätzliche Gewicht der Module und einer möglichen Aufständerung gehört in die Bemessung des Dachtragwerks. Am wirtschaftlichsten ist es, die Anlage schon beim Neubau einzuplanen.
Auf Hallenbau.de wird jedes Bundesland exklusiv an einen einzigen Fachbetrieb vergeben – ohne Weiterverkauf von Anfragen und ohne Wettbewerb um denselben Auftrag. Als Gebietspartner erhalten Sie alle Bauherren-Anfragen aus Ihrer Region zu festen Konditionen.
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