Ob Hochregallager, Kommissionierfläche oder saisonales Zwischenlager: Ihre Anfrage geht direkt an den Fachbetrieb, der Lagerhallen in Ihrem Bundesland baut.
Beschreiben Sie kurz Ihre Lagerhalle - Ihre Anfrage geht direkt an den Fachpartner für Ihr Bundesland. Sie erhalten eine unverbindliche erste Einschätzung mit Preisrahmen und möglichem Termin. Der Fachpartner meldet sich dafür telefonisch bei Ihnen.
Eine Lagerhalle ist in den meisten Fällen eine Kalthalle - unbeheizt, ungedämmt und damit die günstigste Bauweise pro Quadratmeter. Entscheidend sind nicht die Wände, sondern die Bodenplatte und die Höhe: Wer mit Hochregalen arbeitet, braucht eine Bodenplatte, die die Punktlasten der Regalstützen aufnimmt, und eine Traufhöhe, die zur geplanten Regalanlage passt. Beides lässt sich nachträglich kaum ändern - deshalb gehört die Lagertechnik schon in die erste Planungsrunde.
Die Bodenplatte wird auf Ihre Regalanlage und Ihre Flurförderzeuge ausgelegt - Punktlasten der Regalstützen, Flächenlast und Ebenheitstoleranz gehören in die Anfrage. Nachträgliche Verstärkung ist teuer und unterbricht den Betrieb.
Sektionaltore, Überladebrücken und Torschleusen bestimmen, wie schnell ein Lkw abgefertigt ist. Die Lage der Tore hängt von der Anfahrt auf dem Grundstück ab - deshalb wird die Andienung vor der Hallenkubatur geplant.
Was gelagert wird, entscheidet über den Brandschutz: Lagerguthöhe, Brandabschnitte, Rauchabzug und gegebenenfalls eine Sprinkleranlage. Bei Gefahrstoffen kommen Auffangwannen und getrennte Bereiche dazu.
Als Richtwert liegt eine unbeheizte Lagerhalle bei etwa 300-500 € pro m². Preistreiber sind vor allem Traufhöhe, Spannweite ohne Innenstützen, die Traglast der Bodenplatte sowie Anzahl und Größe der Tore. Eine gedämmte Ausführung - etwa für temperaturempfindliche Ware - liegt deutlich darüber.
Richtwerte für eine erste Einordnung - keine Angebotspreise. Verbindlich ist allein das Angebot des Fachbetriebs für Ihr konkretes Projekt.

Maßgeschneiderte Hallen für Produktion und Fertigung

Vielseitige Hallen für Handwerk, Gewerbe und Industrie

Maschinen-, Berge- und Lagerhallen für den landwirtschaftlichen Betrieb

Gedämmte Hallen für Lebensmittel, Pharma und Kühllogistik

Stützenfreie Hallen für Reitsport und Pferdehaltung

Vereins- und Schulsporthallen nach DIN 18032

Eishallen, Hangars und Konstruktionen außer der Reihe
In den meisten Fällen ja. Eine Kalthalle ist unbeheizt und ungedämmt und damit die wirtschaftlichste Variante für Paletten, Maschinen, Fahrzeuge und unempfindliche Waren. Gedämmt wird nur, wenn die Ware Temperatur oder Feuchte nicht verträgt oder dauerhaft Arbeitsplätze in der Halle liegen.
Die Traufhöhe richtet sich nach der Regalanlage plus Sicherheitsabstand zur Dachkonstruktion und zur Sprinklerebene. Für Palettenregale sind 6 bis 8 m üblich, für Hochregale 10 bis 12 m und mehr. Da Höhe fast immer günstiger ist als Fläche, lohnt es sich, die Regalplanung vor der Hallenplanung festzuzurren.
Sie muss die Punktlasten der Regalstützen und die Radlasten der Stapler tragen - beides deutlich mehr als eine normale Industriebodenplatte. Nennen Sie in der Anfrage Regaltyp, Fachlast und eingesetzte Flurförderzeuge, dann kann der Fachbetrieb die Platte direkt richtig dimensionieren.
Ja. Stahlhallen sind in Rastern konstruiert und lassen sich in Längsrichtung um weitere Achsen erweitern. Wenn eine Erweiterung absehbar ist, wird der Giebel entsprechend vorbereitet und die Fläche im Bauantrag mitgedacht - das spart beim Anbau später Zeit und Kosten.
Die Traufhöhe ist die Höhe an der Dachkante, wo Wand und Dach zusammentreffen; die Firsthöhe ist der höchste Punkt am Dachfirst. Für die nutzbare lichte Höhe im Inneren – etwa für Regale, Krane oder einfahrende Fahrzeuge – ist die Traufhöhe maßgeblich, nicht die Firsthöhe.
Fundamente und Bodenplatte werden frostfrei gegründet, damit gefrierender Boden die Gründung nicht anhebt. In Deutschland gelten dafür in der Regel rund 80 cm Tiefe; der genaue Wert ergibt sich aus dem Bodengutachten und der örtlichen Frosteinwirkung.
Wie groß ein Brandabschnitt ohne trennende Brandwand sein darf, richtet sich nach der Muster-Industriebaurichtlinie und hängt von Geschossigkeit, Feuerwiderstand und Brandbekämpfung ab. Ohne besondere Maßnahmen liegt die zulässige Fläche im eingeschossigen Fall häufig im Bereich von rund 1.800 bis 3.000 m², mit automatischer Löschanlage (Sprinkler) deutlich höher. Verbindlich ist der Brandschutznachweis.
Ab bestimmten Größen und Nutzungen verlangt der Brandschutz Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Sie führen im Brandfall Rauch ab und halten Flucht- und Angriffswege frei. Ob, wo und in welchem Umfang RWA nötig sind, legt der Brandschutznachweis für Ihr konkretes Vorhaben fest.
EN 1090 ist die europäische Norm für die Ausführung tragender Stahlbauteile. Je nach Beanspruchung wird eine Ausführungsklasse von EXC1 bis EXC4 gefordert – für gewerbliche Hallen üblicherweise EXC2, bei höheren Anforderungen EXC3. Der ausführende Betrieb muss für die jeweilige Klasse zertifiziert sein und seine Bauteile entsprechend CE-kennzeichnen.
Ja. Eine PV-Anlage auf dem Hallendach ist baurechtlich meist verfahrensfrei, muss aber statisch berücksichtigt werden: Das zusätzliche Gewicht der Module und einer möglichen Aufständerung gehört in die Bemessung des Dachtragwerks. Am wirtschaftlichsten ist es, die Anlage schon beim Neubau einzuplanen.
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