Plus-Kühlung, Tiefkühlung oder mehrere Temperaturzonen unter einem Dach: Ihre Anfrage geht direkt an den Fachbetrieb, der Kühlhallen in Ihrem Bundesland baut.
Beschreiben Sie kurz Ihre Kühlhalle - Ihre Anfrage geht direkt an den Fachpartner für Ihr Bundesland. Sie erhalten eine unverbindliche erste Einschätzung mit Preisrahmen und möglichem Termin. Der Fachpartner meldet sich dafür telefonisch bei Ihnen.
Bei einer Kühlhalle ist die Halle der kleinere Teil der Aufgabe. Tragwerk und Hülle unterscheiden sich kaum von einer gewöhnlichen Halle - entscheidend sind die durchgehende Dämmebene, die Luftdichtheit und die Kältetechnik, die den Betrieb über Jahrzehnte prägt. Der teuerste Fehler ist deshalb selten die Statik, sondern eine Hülle mit Wärmebrücken oder eine Anlage, die auf die falsche Temperatur ausgelegt wurde. Weil Bau und Kältetechnik ineinandergreifen, gehört beides in eine gemeinsame Planung - und in dieselbe Anfrage.
Gekühlt wird nicht die Halle, sondern der Raum in der Dämmebene: Sandwichpaneele in abgestimmter Dicke, luftdichte Anschlüsse und eine wärmebrückenarme Ausbildung an Sockel, Ecken und Durchdringungen. Kühlraumtüren, Schnelllauftore und Torschleusen bestimmen, wie viel Kälte bei jeder Fahrt verloren geht - sie sind kein Zubehör, sondern Teil der Energiebilanz.
Im Tiefkühlbereich wird auch der Boden gedämmt, und der Untergrund darunter muss frostfrei bleiben - sonst hebt sich die Bodenplatte über die Jahre durch gefrierende Bodenfeuchte. Üblich sind eine Frostschutzheizung oder eine belüftete Bodenkonstruktion. Dazu kommt die Traglast aus Regalanlage und Staplern, wie bei jedem Lager.
Leistung, Kältemittel und Maschinenraum gehören früh geklärt: Die F-Gase-Verordnung schränkt klassische Kältemittel schrittweise ein, weshalb heute meist auf natürliche Mittel wie CO₂ oder Ammoniak geplant wird - letzteres mit eigenen Anforderungen an Maschinenraum und Sicherheitstechnik. Abwärme aus der Kälteanlage lässt sich für Büro, Sozialtrakt und Torbereiche nutzen, wenn es im Erstbau vorgesehen wird.
Eine Kühlhalle liegt deutlich über einer gedämmten Warmhalle - als grobe Einordnung etwa beim Doppelten und mehr, Tiefkühlung nochmals darüber. Der Grund ist die Kältetechnik: Sie ist ein eigener Kostenblock, der je nach Temperaturniveau und Anlagengröße einen erheblichen Teil der Gesamtsumme ausmacht und in Angeboten nicht immer enthalten ist. Vergleichbar werden Angebote erst, wenn Temperaturbereich, Zonenaufteilung und Umfang der Kältetechnik in allen gleich beschrieben sind. Über die Nutzungsdauer zählt ohnehin die zweite Zahl: der Stromverbrauch, den Hülle und Anlagenauslegung bestimmen.
Richtwerte für eine erste Einordnung - keine Angebotspreise. Verbindlich ist allein das Angebot des Fachbetriebs für Ihr konkretes Projekt.

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Die Dämmebene und die Technik. Eine Lagerhalle folgt der Außentemperatur, eine Kühlhalle hält ein definiertes Temperaturniveau - dafür braucht sie eine durchgehende, luftdichte Dämmhülle, Kühlraumtüren beziehungsweise Schleusen und eine Kälteanlage mit Maschinenraum. Das Tragwerk dahinter ist in beiden Fällen ähnlich.
Er ist erheblich. Tiefkühlung bedeutet dickere Dämmung an Wand, Dach und Boden, mehr Kälteleistung, Schleusen statt einfacher Tore und einen frostgeschützten Bodenaufbau. Wenn beide Bereiche gebraucht werden, ist eine Zonierung meist wirtschaftlicher, als die gesamte Halle auf das kälteste Niveau auszulegen.
In aller Regel ja, zumindest frostfrei gehalten. Ohne Frostschutz gefriert die Bodenfeuchte unter der gedämmten Platte, dehnt sich aus und hebt den Boden - ein Schaden, der sich erst nach Jahren zeigt und nur mit Betriebsunterbrechung zu beheben ist. Üblich sind eine elektrische oder hydraulische Frostschutzheizung oder eine belüftete Konstruktion unter der Dämmung.
Häufig ja, aber nicht als Ganzes: Meist wird eine gedämmte Zelle in die Halle gestellt, statt die Außenhülle nachzudämmen. Zu prüfen sind die Tragfähigkeit für Kühlraumdecke und Technik, der Bodenaufbau, der Platz für den Maschinenraum und die vorhandene Stromversorgung. Was möglich ist, klärt der Fachbetrieb vor Ort.
Die Traufhöhe ist die Höhe an der Dachkante, wo Wand und Dach zusammentreffen; die Firsthöhe ist der höchste Punkt am Dachfirst. Für die nutzbare lichte Höhe im Inneren – etwa für Regale, Krane oder einfahrende Fahrzeuge – ist die Traufhöhe maßgeblich, nicht die Firsthöhe.
Fundamente und Bodenplatte werden frostfrei gegründet, damit gefrierender Boden die Gründung nicht anhebt. In Deutschland gelten dafür in der Regel rund 80 cm Tiefe; der genaue Wert ergibt sich aus dem Bodengutachten und der örtlichen Frosteinwirkung.
Wie groß ein Brandabschnitt ohne trennende Brandwand sein darf, richtet sich nach der Muster-Industriebaurichtlinie und hängt von Geschossigkeit, Feuerwiderstand und Brandbekämpfung ab. Ohne besondere Maßnahmen liegt die zulässige Fläche im eingeschossigen Fall häufig im Bereich von rund 1.800 bis 3.000 m², mit automatischer Löschanlage (Sprinkler) deutlich höher. Verbindlich ist der Brandschutznachweis.
Ab bestimmten Größen und Nutzungen verlangt der Brandschutz Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Sie führen im Brandfall Rauch ab und halten Flucht- und Angriffswege frei. Ob, wo und in welchem Umfang RWA nötig sind, legt der Brandschutznachweis für Ihr konkretes Vorhaben fest.
EN 1090 ist die europäische Norm für die Ausführung tragender Stahlbauteile. Je nach Beanspruchung wird eine Ausführungsklasse von EXC1 bis EXC4 gefordert – für gewerbliche Hallen üblicherweise EXC2, bei höheren Anforderungen EXC3. Der ausführende Betrieb muss für die jeweilige Klasse zertifiziert sein und seine Bauteile entsprechend CE-kennzeichnen.
Ja. Eine PV-Anlage auf dem Hallendach ist baurechtlich meist verfahrensfrei, muss aber statisch berücksichtigt werden: Das zusätzliche Gewicht der Module und einer möglichen Aufständerung gehört in die Bemessung des Dachtragwerks. Am wirtschaftlichsten ist es, die Anlage schon beim Neubau einzuplanen.
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